Gebührenfreie Kinderbetreung ist Pflicht des Landes

Stadtverordnetenversammlung soll Volksbegehren unterstützen

Stadtverordnetenversammlung soll Volksbegehren unterstützen Rosbachs Freie Wähler wollen die ewigen Diskussionen um immer weiter steigende Kinderbetreuungskosten ein für allemal beenden. Wie Christian Lamping, der Fraktionsvorsitzende der FWG im Rosbacher Stadtparlament, mitteilt, ist das Land Hessen in der Pflicht, hier die Kosten zu übernehmen.

Nach Auffassung der Freien Wähler könne nicht sein, dass das Land auf der einen Seite im sogenannten Kinderförderungsgesetz (KiFöG) den Kommunen Gestaltungsvorgaben mache, sich bei der Finanzierung aber aus der Verantwortung stehle. Kaum eine Stadt oder Gemeinde sei noch in der Lage, diesen Vorgaben und dazu den Erwartungen der Eltern zu entsprechen – gleiches gelte auch für die Stadt Rosbach vor der Höhe. Vor dem Hintergrund einer gerechten Teilhabe aller Kinder an den Bildungschancen sei dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar. Gute Bildungschancen und damit auch gute Zukunftsperspektiven dürften nicht dem Zufall, wie sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen oder dem Auf und Ab der Kommunalfinanzen, überlassen bleiben.

Mittlerweile ist unumstritten, dass die frühestmögliche Förderung der Kinder Auswirkungen auf fast allen gesellschaftlichen Ebenen habe. Bildung wird immer mehr als sozialer Prozess gesehen. Kinderbetreuungseinrichtungen werden nicht länger als Verwahreinrichtungen verstanden: Hier erlernen die jungen Menschen vielmehr Fähigkeiten und erleben Prozesse, die im späteren Leben für ein gesundes und verantwortungsbewusstes soziales Verhalten sorgen.

Für die Freien Wähler kommt hierbei den Einrichtungen eine besondere Verantwortung zu, da sie den Grundstein für die besagten sozialen Prozesse legen und darüber hinaus integrationsfördernd wirken.

Stand der Erkenntnis ist heute, dass der Erwerb elementarer Basiskompetenzen und Schlüsselqualifikationen bereits in der frühen Kindheit erfolgt. Später in Schule, Arbeitswelt und im gesamten sozialen Miteinander kann der Mensch nur dann erfolgreich bestehen, wenn der Erwerb entsprechender Kenntnisse frühzeitig geschehe.

Aus den genannten Gründen ist es deshalb völlig unverständlich, warum die Beitragsfreiheit von Kinderbetreuungseinrichtungen bisher im Bundesgebiet nicht flächendeckend umgesetzt wurde. Lamping: „Wenn der Schulbesuch nichts kostet und sogar Studiengänge an vielen Hochschulen beitragsfrei belegt werden können, kann es nicht sein, dass die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder teilweise horrende Summen zahlen müssen“. In einigen Bundesländern wie Hamburg habe man dies bereits erkannt und die Umsetzung begonnen, Hessens Nachbarland Rheinland-Pfalz gehöre ebenfalls dazu.

Die Freien Wähler wollen deshalb mit einem Antrag in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2016 ein entsprechendes Volksbegehren unterstützen. Hierbei sei nicht nur das grundlegende Vorhaben der Gebühren- und Beitragsfreiheit begrüßenswert, sondern auch die angestrebte Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Lamping fordert für seine Fraktion, genau wie bei der Verankerung der Schuldenbremse in der hessischen Verfassung das Volk selbst über diese elementare Frage entscheiden zu lassen.

Das entsprechende Formular können alle Interessierten von der Homepage der FWG Rosbach/Rodheim unter www.fwg-rosbach.de herunterladen und bei den FWG-Mitgliedern und -Kandidaten oder auch den Wahlkampfständen, an denen man auch vor Ort die Unterschrift leisten könne, wieder abgeben.